Einreise & Aufenthalt

Einreise & Aufenthalt

Einführung

Wer nach Georgien auswandern möchte, muss drei Fragen trennen: Wie reise ich ein, wie lange darf ich ohne Aufenthaltstitel bleiben, und was ist danach nötig?

Visumfreier Aufenthalt. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste der Staaten, deren Bürger ohne Visum nach Georgien einreisen dürfen (Verordnung der Regierung Georgiens Nr. 255). Nach den Anmerkungen zu dieser Liste dürfen Bürger der aufgeführten Staaten „für die Dauer von einem vollen Jahr“ ohne Visum einreisen und bleiben. Das Auswärtige Amt schreibt für deutsche Staatsangehörige „bis zu 360 Tagen“, das österreichische Außenministerium „bis zu einem Jahr“. Weil die Quellen die Dauer unterschiedlich ausdrücken, ist für die Planung die vorsichtigere Angabe sinnvoll: Rechnen Sie mit höchstens 360 Tagen und klären Sie Ihren Einzelfall vor der Reise bei der georgischen Botschaft. Maßgeblich ist die Entscheidung der georgischen Grenzbehörde.

Versicherungsnachweis bei der Einreise. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise eine Kranken- und Unfallversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 GEL für den gesamten Aufenthalt nachweisen (Auswärtiges Amt; Botschaft Georgiens in der Schweiz). Die Pflicht ist im georgischen Tourismusgesetz für „Touristen“ geregelt. Die veröffentlichten Ausnahmen betreffen unter anderem Inhaber diplomatischer Pässe und Visa; Inhaber eines georgischen Aufenthaltstitels werden dort nicht ausdrücklich genannt. Eine ausdrückliche amtliche Klarstellung für Titelinhaber haben wir nicht gefunden. Wer unsicher ist, fragt vor der Einreise bei der georgischen Botschaft nach. Mehr zu Versicherungen finden Sie unter Gesundheit & Versicherung und im Beitrag Krankenversicherung in Georgien.

Aufenthaltstitel. Für längere Aufenthalte sieht das Ausländergesetz mehrere Aufenthaltstitel vor, unter anderem für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Immobilieneigentum (Kurzzeit-Titel), Investition und die Tätigkeit im IT-Bereich. Einen eigenen Titel für Rentner gibt es in der ausgewerteten Fassung (Stand 25.06.2026) nicht. Nach Angaben der Behörde PSDA ist der Antrag 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts zu stellen; das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Erteilung noch innerhalb des visumfreien Jahres liegen muss. Die staatliche Gebühr beträgt laut PSDA-Webseite für die meisten Titel (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Investition, Kurzzeit-Titel über Immobilien) 300 GEL bei Bearbeitung bis zum 30. Kalendertag, 450 GEL bis zum 20. Tag und 600 GEL bis zum 10. Tag; für den IT-Titel nennt die Seite 500, 750 und 1.000 GEL. Die Seite trägt kein Datum; die Angaben entsprechen dem Abruf vom 25.10.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der PSDA. Einzelheiten im Beitrag Aufenthaltserlaubnis in Georgien.

Wegzug aus dem Heimatland. Vor der Ausreise sind Pflichten im Heimatland zu beachten, etwa die Abmeldung des Wohnsitzes: in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Bundesmeldegesetz); in Österreich innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes; in der Schweiz ist bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten ohne baldige Rückkehr abzumelden (kantonal verschieden). Welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Folgen eine Abmeldung hat, hängt vom Einzelfall ab; dazu geben wir keine Auskunft (siehe Beratung).

Ratgeber zu diesem Thema

Einreise und Aufenthalt in Georgien: Reisepass und Landkarte

Visumfrei nach Georgien: Aufenthaltsdauer, Versicherungsnachweis und Grenzübertritt

Wie lange dürfen Deutsche, Österreicher und Schweizer visumfrei in Georgien bleiben? Regeln, Versicherungsnachweis, Grenzübergänge, Quellen.

Ratgeber lesen →

Einreise und Aufenthalt in Georgien: Reisepass und Landkarte

Aufenthaltserlaubnis in Georgien: Titel, Voraussetzungen, PSDA-Gebühren und Ablauf

Aufenthaltstitel in Georgien: Arten, Voraussetzungen, Gebühren der Behörde PSDA, Antragsfrist und Ablauf. Mit Quellen, Stand 25.10.2026.

Ratgeber lesen →

Weitere Themen

Diese Beiträge sind in Vorbereitung. Bereits verfügbar sind die verlinkten Artikel.

Quellen (abgerufen am 25.10.2026)

Hinweis

Hinweis: Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Migrationsberatung. Stand: 25.10.2026.

Persönliche Fragen?

Kostenloses 15-Minuten-Kennenlern-Gespräch