Krankenversicherung in Georgien: Pflicht bei der Einreise, private Policen und Rechtslage für Daueraufenthalt

Stand: 25.10.2026

Wer nach Georgien einreist oder dort lebt, sollte drei Fragen trennen: Welche Versicherung muss bei der Einreise nachgewiesen werden, welcher Schutz ist darüber hinaus für den Alltag sinnvoll, und welche Ansprüche hat ein Ausländer mit Aufenthaltstitel im georgischen System? Dieser Beitrag stellt dar, was sich aus Rechtstexten, den Reisehinweisen der Außenministerien und einer Marktübersicht belegen lässt. Er ersetzt keine Beratung durch Versicherer oder Behörden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise eine Kranken- und Unfallversicherung mit mindestens 30.000 GEL Deckung für den gesamten Aufenthalt nachweisen (Regierungsbeschluss Nr. 602).
  • Der Nachweis ist gedruckt oder elektronisch, auf Georgisch oder Englisch, vorzulegen; die Versicherung kann ein georgischer oder ausländischer Versicherer ausstellen.
  • Die Polizei darf die Police an der Grenze prüfen. Fehlende Versicherung ist zudem ein möglicher Grund für die Verweigerung der Einreise (Ausländergesetz Art. 11).
  • Ob die Pflicht auch für Inhaber eines georgischen Aufenthaltstitels bei der Einreise gilt, ist den gelesenen Rechtstexten nicht zu entnehmen.
  • Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Georgien und Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Behandlungskosten sind im Zweifel selbst zu tragen.
  • Welche Leistungen des staatlichen Gesundheitsprogramms Ausländer mit Aufenthaltstitel beanspruchen können, ist nicht belegt.

Die Versicherungspflicht bei der Einreise

Rechtsgrundlage ist der Beschluss der Regierung Georgiens Nr. 602 vom 26.12.2025, in Kraft seit 1.1.2026, auf Grundlage des Tourismusgesetzes („Rules and conditions of the mandatory health and accident insurance of tourists entering Georgia“). Daraus ergibt sich:

  • Geltungsbereich: Der Beschluss gilt für Touristen, die in Georgien einreisen.
  • Deckung: Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 GEL betragen (Art. 4). Das Auswärtige Amt rechnet dies mit etwa 10.000 EUR um.
  • Zeitraum: Der Versicherungszeitraum reicht von der Einreise bis zur Ausreise, höchstens ein Jahr (Art. 2). Nach der georgischen Botschaft muss die Police Ankunfts- und Abreisetag einschließen.
  • Form: Die Police kann in Papier oder elektronisch vorliegen, auf Georgisch oder Englisch (Art. 5).
  • Versicherer: Georgische oder ausländische Versicherer sind zugelassen, wenn sie nach dem Recht ihres Staates berechtigt sind, Kranken- und Unfallversicherung anzubieten (Art. 2).
  • Pflichtangaben der Police: Vertragsparteien, Gebiet, Versicherungsgegenstand, Beginn und Ende, versicherte Risiken, Versicherungssumme, Prämie sowie Ort und Zahlungsfrist.
  • Kontrolle: Bei der Einreise ist ein Beauftragter der Streifenpolizei am Grenzübergang berechtigt, den Besitz der Police zu prüfen (Art. 3).

Ausgenommen sind nach dem Beschluss unter anderem Inhaber diplomatischer oder besonderer Visa und Pässe, akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und internationaler Organisationen mit akkreditierten Familienmitgliedern, Personen, deren Einreise in internationalen Abkommen vorgesehen ist, sowie Fahrer im internationalen Güter- und Personenverkehr. Inhaber eines georgischen Aufenthaltstitels werden in der Ausnahmeliste nicht genannt; der Beschluss spricht aber ausdrücklich nur von „Touristen“. Wie die Pflicht für Personen gilt, die in Georgien leben, ist den gelesenen Quellen nicht zu entnehmen. Eine Vermittlerseite (100doc.ge) schreibt dazu, es gebe keine amtliche Antwort; das ist eine Sekundärquelle mit Verkaufsinteresse. Bei Zweifeln hilft die Auskunft der Botschaft Georgiens oder der Grenzbehörde.

Das Ausländergesetz nennt in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d als möglichen Grund für die Verweigerung der Einreise, dass ein Ausländer weder eine Kranken- und Unfallversicherung noch ausreichende Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise hat. Der Ablauf der Einreise ist im Beitrag Visumfrei nach Georgien beschrieben.

Der Gesundheitsschutz im Alltag

Das Auswärtige Amt beschreibt die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis, als unzureichend; Ausstattung und Know-how staatlicher Kliniken seien oft nicht ausreichend. In Tiflis und Batumi gebe es einige private Einrichtungen mit moderner Ausstattung. Die Behandlungskosten dort könnten höher sein als in Deutschland, und selbst in Notfällen werde ärztliche Behandlung oft nur gegen Vorkasse geleistet. Das EDA nennt dieselbe Praxis: Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung); für ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen empfehle sich die Rückkehr in die Schweiz. Das österreichische Außenministerium weist darauf hin, dass Krankenhauskosten erheblich sein können, und empfiehlt eine Reiseversicherung, die alle Risiken abdeckt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Auslandskranken- und Rückholversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz seien notwendige Kosten, etwa für Behandlung, Krankenhaus und Heimflug, grundsätzlich selbst zu tragen. Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben. Die Behörde empfiehlt bei längeren Aufenthalten über vier Wochen zusätzlich zu den Standardimpfungen die Impfung gegen Hepatitis B und Tollwut; ärztliche Beratung vor der Reise ist angezeigt.

Private Krankenversicherung für Ausländer: Marktübersicht

Eine Marktübersicht des Vermittlers 100doc.ge (aktualisiert am 21.10.2026) nennt für lokale Anbieter folgende Einstiegstarife; die Beträge stammen aus den Online-Rechnern der Versicherer vom 14. und 15.10.2026. Der Vermittler verkauft Versicherungen. Die Angaben sind deshalb eine Sekundärquelle mit Interessenkonflikt und nicht von uns bei den Versicherern geprüft.

Versicherer Tarif (Einstieg) Preis laut 100doc.ge
Imedi L UNO Active 480 GEL pro Jahr (nur Jahreszahlung)
GPI Holding Medi Standard 540 GEL pro Jahr
Unison Classic 49 GEL pro Monat
IRAO Pulse Standard ab 756,60 GEL pro Jahr
ARDI Vitamin A (Family Doctor) 900 GEL pro Jahr

Dieselbe Quelle nennt Einschränkungen: Geplante Krankenhausbehandlung sei bei vier der fünf Versicherer erst nach 12 Monaten versichert, es gebe Wartezeiten (zum Beispiel Leistung frühestens 14 Tage nach Zahlung) und Altersgrenzen, die je nach Anbieter zwischen etwa 60 und 66 Jahren liegen. Ob lokale Tarife die Anforderung von 30.000 GEL für den Einreisenachweis erfüllen, ist nicht belegt; prüfen Sie dies mit dem Versicherer. Internationale Expat-Tarife haben wir nicht ausgewertet.

Was gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels und für Daueraufenthalt?

Das Ausländergesetz bestimmt in Artikel 30, dass Ausländer in Georgien Anspruch auf Gesundheitsversorgung „nach den georgischen Rechtsvorschriften“ haben. Nach Artikel 31 Absatz 1 genießen Ausländer, die dauerhaft in Georgien leben, dieselben Rechte auf Unterstützung, Rente und andere soziale Sicherung wie georgische Staatsbürger. Welche konkreten Leistungen des staatlichen Gesundheitsprogramms („Universal Health Care Programme“) für Ausländer gelten, ist damit nicht beantwortet. In der Fassung von 2013 (Regierungsbeschluss Nr. 36/2013) nennt das Programm als Begünstigte Inhaber von Staatsbürgerschaftsdokumenten, neutralen Ausweisen sowie Staatenlose; Inhaber von Aufenthaltstiteln werden dort nicht genannt (nach einer Sekundärzusammenfassung). Die Konsolidierung des Beschlusses ist kostenpflichtig und uns nicht zugänglich; laut derselben Zusammenfassung gab es seither über hundert Änderungen, zuletzt am 18.09.2026. Ob Aufenthaltstitel-Inhaber heute einbezogen sind, ist daher unbestätigt.

Nach der Zusammenfassung von Nextspring (Sekundärquelle) ist ein Inhaber eines Aufenthaltstitels in der Praxis auf private Vorsorge angewiesen; belegt ist das nicht. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen georgischen Behörden.

Außerdem für die Herkunftsländer: Das EDA nennt bei einem Wegzug aus der Schweiz das Ausscheiden aus der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG; für Deutschland und Österreich haben wir die Folgen eines dauerhaften Wegzugs für die gesetzliche Krankenversicherung nicht geprüft. Dazu sollte die Krankenkasse befragt werden. Fragen der Steuer und Rente behandelt der Beitrag Steuerliche Ansässigkeit in Georgien; den Aufenthaltstitel erläutert Aufenthaltserlaubnis in Georgien. Weitere Beiträge stehen in der Rubrik Gesundheit & Versicherung und unter Leben & Kosten.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich bei der Einreise nach Georgien krankenversichert sein?

Ja, Touristen müssen seit dem 1. Januar 2026 eine Kranken- und Unfallversicherung mit mindestens 30.000 GEL Deckung für den gesamten Aufenthalt nachweisen.

Welche Sprache und Form muss der Nachweis haben?

Georgisch oder Englisch, in Papier oder elektronisch.

Gilt die Pflicht auch, wenn ich bereits einen Aufenthaltstitel habe?

Das ist den gelesenen Rechtstexten nicht eindeutig zu entnehmen; die Ausnahmeliste nennt Aufenthaltstitel-Inhaber nicht. Fragen Sie die Botschaft oder die Behörde.

Reicht meine deutsche, österreichische oder Schweizer Krankenversicherung?

Maßgeblich ist, ob die Police die Anforderungen des Beschlusses Nr. 602 erfüllt, also Georgien als Gebiet einschließt, mindestens 30.000 GEL deckt und den Aufenthalt umfasst. Klären Sie dies mit Ihrem Versicherer.

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen mit Georgien?

Nein, nach den ausgewerteten Quellen nicht mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand der ausgewerteten Quellen wieder und ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Wir bieten Beratung aus Georgien an (Beratung); Auskünfte zu einzelnen Policen geben die Versicherer.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 25.10.2026.

Stand: 25.10.2026