
Unternehmen gründen
Einführung
Wer in Georgien selbstständig arbeiten möchte, wählt meist zwischen dem Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur, IE) und einer Kapitalgesellschaft (LLC). Beide werden beim Nationalen Amt für öffentliche Register (NAPR) registriert. Die Registrierungsgebühr beträgt für den Einzelunternehmer 26 GEL bei Bearbeitung binnen eines Werktags oder 75 GEL am Antragstag, für eine LLC 200 GEL beziehungsweise 400 GEL. Weitere Kosten, etwa für Buchhaltung und Bankkonto, kommen hinzu und hängen vom Einzelfall ab; sie sind hier nicht aufgeführt. Mehr zum Einzelunternehmer im Beitrag Einzelunternehmer in Georgien gründen.
Steuerlich ist der sogenannte Small-Business-Status für Einzelunternehmer bekannt: Er sieht nach dem Steuergesetzbuch (Art. 90) 1 % auf Einkommen aus georgischer Quelle bis 500.000 GEL Bruttoeinkommen vor (3 % darüber). Für Beratungstätigkeiten ist dieser Status nach der Ursprungsfassung der zugehörigen Regierungsverordnung Nr. 415 (Anlage 4 Nr. 4, Fassung vom 31.12.2010) ausgeschlossen. Die aktuelle konsolidierte Fassung ist auf matsne.gov.ge nicht frei abrufbar; wir konnten daher nicht belegen, ob die Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten heute unverändert ist. Der Status ist deshalb nicht für jede Tätigkeit geeignet, und eine falsche Annahme kann rückwirkende Nachzahlungen nach sich ziehen. Maßgeblich ist die Auskunft der georgischen Steuerbehörde (Revenue Service) oder eines zugelassenen Steuerberaters in Georgien. Umsatzsteuerpflichtig wird, wer in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 100.000 GEL steuerbare Umsätze erzielt; der Satz beträgt 18 %. Der Status „Virtual Zone Person“ steht nur juristischen Personen mit IT-Tätigkeit offen.
Ob Einzelunternehmer oder Gesellschaft sinnvoller ist, hängt von Tätigkeit, Haftung und Steuerlage ab. Das klären Sie mit einem zugelassenen Steuerberater in Georgien. Dieses Portal behandelt die Gründung aus Sicht von Privatpersonen.
Transparenzhinweis: Der Betreiber dieses Portals, Vladimeri Khorava, ist auch Gründer der Kaukasische Handelsgesellschaft mbH (kaukasische.ge), die sich an Unternehmen richtet. Wenn wir auf diese Gesellschaft verweisen, kennzeichnen wir es als Eigenangebot und nennen daneben unabhängige Alternativen.
Ratgeber zu diesem Thema

Einzelunternehmer oder LLC in Georgien gründen: Registrierung, Gebühren, 1-%-Status und Umsatzsteuer
Einzelunternehmer (IE) oder LLC in Georgien: Registrierung bei NAPR, Gebühren, 1-%-Kleinunternehmerstatus mit Einschränkungen, MwSt-Schwelle.
Weitere Themen
Diese Beiträge sind in Vorbereitung. Bereits verfügbar ist der verlinkte Artikel.
- Selbstständig in Georgien: Individual Entrepreneur und der 1-%-Status (Chancen und Grenzen)
- Firma in Georgien gründen: IE oder LLC? Schritt für Schritt (Privatperson-Sicht), mit Offenlegung zu kaukasische.ge
Quellen (abgerufen am 25.10.2026)
- Registrierungsgebühren: NAPR: https://www.napr.gov.ge/en/page/fees-and-terms/business-registration-fee
- Small Business, Umsatzsteuer: Tax Code of Georgia (Art. 88–90, 165–166): https://matsne.gov.ge/en/document/view/1043717 ; Verordnung Nr. 415/2010, Anlage 4 Nr. 4 (Ursprungsfassung): https://matsne.gov.ge/ka/document/view/1164635 ; PwC Tax Summaries: https://taxsummaries.pwc.com/georgia/individual/taxes-on-personal-income
- Virtual Zone Person: Law on Information Technology Zones: https://matsne.gov.ge/en/document/view/1152405
Hinweis
Hinweis: Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Stand: 25.10.2026.
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