Visumfrei nach Georgien: Aufenthaltsdauer, Versicherungsnachweis und Grenzübertritt

Stand: 25.10.2026

Wer sich in Georgien länger aufhalten möchte, benötigt als Staatsangehöriger Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz zunächst kein Visum. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich aus den georgischen Rechtsgrundlagen und den Reisehinweisen der drei Außenministerien belegen lässt: Dauer des visumfreien Aufenthalts, Reisedokumente, Versicherungsnachweis, Grenzübergänge und der Übergang zu einem Aufenthaltstitel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste der Staaten, deren Bürger nach der Verordnung der Regierung Georgiens Nr. 255 „für die Dauer von einem vollen Jahr“ ohne Visum einreisen und bleiben dürfen.
  • Das Auswärtige Amt nennt „bis zu 360 Tage“, das österreichische Außenministerium „bis zu einem Jahr“. Die genaue Tageszahl lässt sich aus den gelesenen Quellen nicht abschließend ableiten.
  • Ob der Zähler nach einer Ausreise und Wiedereinreise neu beginnt, ist in den ausgewerteten Primärquellen nicht geregelt. Eine feste Annahme ist daher nicht belegt.
  • Bei der Einreise ist seit dem 1. Januar 2026 ein Nachweis über eine Kranken- und Unfallversicherung mit mindestens 30.000 GEL Deckung für den gesamten Aufenthalt vorzulegen.
  • Für Erwerbstätigkeit, Studium oder Familienzusammenführung ist nach Angaben des Auswärtigen Amts eine Aufenthaltserlaubnis nötig, die rechtzeitig beantragt werden muss.

Rechtsgrundlage: Wer darf ohne Visum einreisen?

Das Ausländergesetz Georgiens („Law on the Legal Status of Aliens and Stateless Persons“) regelt die Befreiung von der Visumpflicht in Artikel 10. Nach Artikel 10 Absatz 2 darf ein Ausländer, der kein Kurzzeitvisum benötigt, grundsätzlich höchstens 90 Kalendertage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen und bleiben. Artikel 10 Absatz 3 sieht davon eine Ausnahme vor: Für Staatsangehörige der Länder, die in einer Verordnung der Regierung aufgeführt sind, gilt ein Aufenthalt von „einem vollen Jahr“.

Die Liste ergibt sich aus der Verordnung Nr. 255 der Regierung Georgiens. Deutschland ist dort unter Nr. 22 und Österreich unter Nr. 2 aufgeführt. Die Schweiz steht ebenfalls auf der Liste; die Nummer ließ sich in der gelesenen Fassung nicht eindeutig lesen, die Aufnahme ergibt sich aus der Länderliste der georgischen Botschaft in Frankreich. Nach den Angaben zu der Liste dürfen Bürger der genannten Staaten ohne Visum einreisen und „für die Dauer von einem vollen Jahr“ bleiben.

Für Inhaber eines georgischen Aufenthaltstitels gilt eine eigene Regel: Nach Artikel 10 Absatz 4 reisen sie für die gesamte Gültigkeitsdauer des Titels visumfrei ein.

Wie lange dürfen Sie bleiben?

Die Quellen formulieren die Dauer unterschiedlich:

  • Georgisches Recht (Verordnung Nr. 255, Ausländergesetz Art. 10 Abs. 3): „ein volles Jahr“.
  • Auswärtiges Amt (Deutschland): „bis zu 360 Tagen“ ohne Visum.
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich): Visumpflicht „Nein, bei einer Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr“.

Die Quellen weichen damit in der Zahl ab. Maßgeblich ist die Auskunft der georgischen Behörden, zum Beispiel der Botschaft Georgiens in Ihrem Heimatland. Wer die Grenze der Aufenthaltsdauer ausschöpfen möchte, sollte die Berechnung dort schriftlich bestätigen lassen und nicht auf die Zahl eines Dritten vertrauen.

Offen: Zähler nach der Ausreise. Ob die Frist nach einer kurzen Ausreise und Wiedereinreise neu zu laufen beginnt, ist in den ausgewerteten Rechtstexten nicht geregelt. Wir treffen dazu keine Aussage. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass der Aufenthalt, wenn die Frist abgelaufen ist, eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt und es zu einer Ausweisung kommen kann.

Für Reisende aus Staaten, die nicht auf der Liste stehen, gilt die allgemeine Regel von 90 Tagen in 180 Tagen. Sie ist hier nur der Vollständigkeit halber genannt.

Reisedokumente

Das Auswärtige Amt führt für deutsche Staatsangehörige Reisepass, vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass als Einreisedokumente auf; der Personalausweis ist „Ja, aber siehe Anmerkungen“. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Bei Anreise über Drittstaaten sowie bei Einreise auf dem Land- und Seeweg empfiehlt das Auswärtige Amt wegen vereinzelter Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Einreise mit dem Reisepass.

Das österreichische Außenministerium nennt als Reisedokument den Reisepass und verlangt eine Passgültigkeit von mindestens drei Monaten bei der Ausreise. Elektronische Ausweise („ID Austria“) werden danach derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert.

Für Schweizer Staatsangehörige enthalten die gelesenen Seiten des EDA keine Angabe zur Dokumentenart. Das EDA verweist für Einreisevorschriften auf die Botschaft des Ziellandes. Es empfiehlt außerdem, den Reisepass stets bei sich zu tragen.

Pflicht zum Versicherungsnachweis seit 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise nach Georgien eine gültige Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. Die georgischen Botschaften nennen als Grundlage das Tourismusgesetz Georgiens. Die Angaben sind übereinstimmend:

  • Deckungssumme mindestens 30.000 GEL (nach Angaben des Auswärtigen Amts ca. 10.000 EUR).
  • Die Police muss den gesamten Aufenthalt abdecken, einschließlich Ankunfts- und Abreisetag.
  • Der Nachweis ist gedruckt oder elektronisch vorzulegen, auf Georgisch oder Englisch.
  • Die Versicherung kann bei einem georgischen oder ausländischen Versicherer abgeschlossen werden.
  • Die Police muss unter anderem die Vertragsparteien, das Gebiet, den Versicherungsgegenstand, den Versicherungszeitraum, die versicherten Risiken, die Versicherungssumme und die Prämie enthalten.

Ausgenommen sind nach der Mitteilung der georgischen Botschaft unter anderem Inhaber diplomatischer und besonderer Visa oder Pässe, akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und internationaler Organisationen sowie Fahrer im internationalen Güter- und Personenverkehr. Inhaber eines Aufenthaltstitels werden in dieser Ausnahmeliste nicht genannt; ob die Pflicht für sie bei der Einreise gilt, ist den gelesenen Quellen nicht zu entnehmen. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Krankenversicherung in Georgien.

Das Ausländergesetz nennt zudem in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d als möglichen Grund für die Verweigerung der Einreise, dass ein Ausländer weder eine Kranken- und Unfallversicherung noch ausreichende Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise hat.

Grenzübergänge und Einreise auf dem Landweg

Das österreichische Außenministerium nennt folgende geöffnete Landgrenzübergänge: Sarpi, Vale und Kartsakhi (Türkei), Sadakhlo, Guguti und Ninotsminda (Armenien) sowie Dariali (Russland). Die Landgrenze zu Aserbaidschan ist nach dieser Quelle geschlossen. Das Auswärtige Amt schreibt, dass Ausländer, die von Russland nach Georgien einreisen möchten, den Grenzübergang Dariali nutzen müssen, und dass es dort zu Wartezeiten kommen kann.

Abchasien und Südossetien. Das Auswärtige Amt, das österreichische Außenministerium und das EDA weisen übereinstimmend darauf hin, dass die Einreise von Russland über Abchasien oder Südossetien sowie die Ausreise über diese Gebiete nach Russland von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt geahndet wird. Nach dem Auswärtigen Amt drohen bei Verstößen gegen das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren; bei späteren Reisen kann die Einreise verweigert werden, wenn sich aus dem Pass eine frühere illegale Ein- oder Ausreise ergibt.

Fahrzeug. Für ausländisch zugelassene Fahrzeuge gilt nach Auskunft des Auswärtigen Amts eine maximale Verweildauer von 90 Tagen; danach ist eine Ummeldung oder ein Antrag auf Fristverlängerung nötig. Ist das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen, bestehen die Grenzbeamten nach dieser Quelle auf einer notariellen Vollmacht mit Apostille.

Bargeld. Bei der Ausreise müssen Beträge ab 30.000 GEL deklariert werden (Auswärtiges Amt, österreichisches Außenministerium).

Einreiseverweigerung auch bei visumfreier Einreise

Das Ausländergesetz Artikel 11 Absatz 1 listet Gründe, aus denen die Einreise verweigert werden kann, darunter fehlende Einreisedokumente, ein Einreiseverbot, nicht bezahlte Geldbußen, fehlende Versicherung oder Mittel sowie Gefahren für die öffentliche Ordnung. Das Auswärtige Amt rät, vor der Reise zu prüfen, ob Gründe für eine Zurückweisung vorliegen könnten; es nennt als Beispiele die frühere Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Aktivitäten in sozialen Medien. In Einzelfällen sei auch Inhabern eines georgischen Aufenthaltstitels die Wiedereinreise verweigert worden. Das EDA weist darauf hin, dass die Botschaften in solchen Fällen keine Interventionsmöglichkeit haben.

Der Übergang zu einem Aufenthaltstitel

Der visumfreie Aufenthalt ersetzt keinen Aufenthaltstitel. Das Auswärtige Amt schreibt, dass für selbständige oder nichtselbständige Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist, die nach der Einreise bei der Public Service Hall beantragt wird. Sie müsse so rechtzeitig beantragt werden, dass die Erteilung noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Die Behörde PSDA gibt an, dass der Antrag 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts zu stellen ist; für einzelne Titelarten gilt diese Frist nicht. Einzelheiten zu Titeln, Voraussetzungen und Gebühren enthält der Beitrag Aufenthaltserlaubnis in Georgien. Weitere Themen rund um die Übersiedlung finden Sie in der Rubrik Einreise & Aufenthalt.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich als Deutsche, Österreicher oder Schweizer ein Visum?

Für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr nach der Verordnung Nr. 255 nicht. Das Auswärtige Amt nennt bis zu 360 Tage.

Darf ich mit einem Personalausweis einreisen?

Das Auswärtige Amt führt den Personalausweis auf, empfiehlt aber bei Anreise über Drittstaaten und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg den Reisepass. Österreichische Staatsangehörige reisen laut BMEIA mit dem Reisepass ein.

Muss ich bei der Einreise eine Versicherung nachweisen?

Ja, seit 1. Januar 2026 ist für Touristen eine Kranken- und Unfallversicherung mit mindestens 30.000 GEL Deckung nachzuweisen. Für Inhaber eines Aufenthaltstitels ist die Lage den Quellen nicht eindeutig zu entnehmen.

Beginnt die Frist nach einer Ausreise neu?

Das ist in den ausgewerteten Rechtstexten nicht geregelt. Klären Sie das vor Reiseantritt mit der georgischen Botschaft.

Was passiert, wenn ich länger bleibe?

Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegt dann eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor und eine Ausweisung ist möglich.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand der ausgewerteten Quellen wieder und ersetzt keine Auskunft der georgischen Behörden. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Wir bieten Beratung aus Georgien an (Beratung).

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 25.10.2026.

Stand: 25.10.2026