Steuerliche Ansässigkeit in Georgien: 183-Tage-Regel, Einkommensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Stand: 25.10.2026

Wer nach Georgien zieht, muss steuerlich zwei Fragen unterscheiden: Wann gilt eine Person in Georgien als steuerlich ansässig, und was bedeutet das für ihr Einkommen? Hinzu kommt die Frage, ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz die Person weiterhin als ansässig behandeln. Dieser Beitrag stellt dar, was sich aus dem georgischen Steuergesetzbuch („Tax Code of Georgia“), den Doppelbesteuerungsabkommen und amtlichen Hinweisen belegen lässt. Er ist eine Sachinformation und keine Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Artikel 34 des Steuergesetzbuchs ist in Georgien ansässig, wer sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der im jeweiligen Steuerjahr endet, tatsächlich 183 Tage oder länger in Georgien aufgehalten hat.
  • Die Ansässigkeit hängt nach dem Gesetzestext vom tatsächlichen Aufenthalt ab, nicht von einem Aufenthaltstitel.
  • Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt 20 % (Art. 81); für die Vermietung von Wohnraum nennt das Gesetz 5 %.
  • Einkünfte aus ausländischer Quelle sind bei Ansässigen von der Einkommensteuer befreit (Art. 82). Wer aus Georgien heraus Leistungen erbringt, kann dennoch Einkünfte aus georgischer Quelle haben (Art. 104).
  • Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln nur, welcher Staat besteuern darf. Ein Sozialversicherungsabkommen besteht nicht.
  • Offen bleibt, wie die Herkunftsländer den Wegzug im Einzelfall beurteilen; das ist mit einem Steuerberater im Herkunftsland zu klären.

Die 183-Tage-Regel in Artikel 34

Artikel 34 Absatz 2 des Steuergesetzbuchs bestimmt: Als in Georgien ansässig für das gesamte laufende Steuerjahr gilt eine natürliche Person, die sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der in diesem Steuerjahr endet, tatsächlich 183 Tage oder länger in Georgien aufgehalten hat. Das gilt ebenso für eine Person, die in diesem Jahr im Ausland im öffentlichen Dienst Georgiens stand.

Weitere Regeln aus demselben Artikel:

  • Als Tag des tatsächlichen Aufenthalts zählt jeder Tag, an dem sich die Person in Georgien aufgehalten hat, unabhängig von der Dauer (Abs. 5).
  • Zeiten, die eine Person außerhalb Georgiens ausdrücklich für Behandlung, Erholung, Dienstreise oder Ausbildung verbracht hat, zählen zum Aufenthalt in Georgien (Abs. 3).
  • Nicht zum tatsächlichen Aufenthalt zählen unter anderem Zeiten im Status einer diplomatischen oder konsularischen Person, Durchreisen von einem Staat in einen anderen über georgisches Gebiet und Zeiten des Aufenthalts in Georgien „für Behandlung oder Erholung“ (Abs. 4).
  • Der Status wird für jeden Steuerzeitraum gesondert festgestellt. Tage, für die die Person im Vorjahr als ansässig galt, werden bei der Feststellung für die Folgejahre nicht berücksichtigt (Abs. 8).
  • Der Finanzminister kann bestimmten Personen die Ansässigkeit unter besonderen Bedingungen zuerkennen (Abs. 6 und 6²). Diese Regelungen haben wir nicht im Einzelnen ausgewertet.

Offen: Anwendung der Ausnahmen. Absatz 3 und Absatz 4 Buchstabe d behandeln „Behandlung oder Erholung“ gegenläufig, je nachdem, ob der Aufenthalt außerhalb oder innerhalb Georgiens stattfindet. Wie die Steuerbehörde diese Regeln auf Einzelfälle anwendet, haben wir nicht geprüft. Maßgeblich ist die Auskunft der georgischen Steuerbehörde (Revenue Service). Die englische Übersetzung des Gesetzes ist nicht amtlich bindend; verbindlich ist der georgische Text.

Der Aufenthaltstitel steht in Artikel 34 nicht als Voraussetzung. Ob eine Person in Georgien als ansässig gilt, ist unabhängig davon, wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz sie einordnen.

Einkommensteuer: Sätze und Besteuerung

Eine in Georgien ansässige natürliche Person wird nach Artikel 80 Absatz 1 mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen besteuert, das ist die Differenz zwischen den im Kalenderjahr erzielten Gesamteinnahmen und den nach dem Gesetz zulässigen Abzügen. Der Steuersatz beträgt nach Artikel 81 Absatz 1 20 %, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum nennt Artikel 81 Absatz 2 einen Satz von 5 %, wenn keine Abzüge geltend gemacht werden. Die Steuer auf Einkünfte von Personen, die als Einzelunternehmer tätig sind, behandelt der Beitrag Einzelunternehmer in Georgien gründen.

Für nicht ansässige Personen sieht Artikel 80 abweichende Regeln vor: Wer in Georgien eine Betriebsstätte unterhält, wird mit den dieser zuzurechnenden Einkünften aus georgischer Quelle besteuert; Einkünfte ohne Bezug zu einer Betriebsstätte unterliegen nach Artikel 134 einer Quellensteuer ohne Abzüge.

Auslandseinkünfte und Einkünfte aus georgischer Quelle

Nach Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe u sind Einkünfte einer ansässigen natürlichen Person, die nicht zu den Einkünften aus georgischer Quelle gehören, von der Einkommensteuer befreit. PwC beschreibt dies in seiner Länderübersicht ebenso (Seite „reviewed 02.09.2026“; Sekundärquelle).

Was als georgische Quelle gilt, regelt Artikel 104 Absatz 1. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus Beschäftigung in Georgien, aus der Lieferung von Waren in Georgien und aus Dienstleistungen in Georgien. Dienstleistungen gelten als in Georgien erbracht, wenn sie

  • tatsächlich in Georgien erbracht werden (Buchst. c.a), oder
  • Leistungserbringer und Leistungsempfänger in verschiedenen Staaten sind und der Leistungserbringer in Georgien ansässig ist, es sei denn, er erbringt die Leistung über eine Betriebsstätte in einem anderen Staat, die dies bestätigt (Buchst. c.g).

Daraus folgt: Die Befreiung für Auslandseinkünfte ist nicht gleichbedeutend damit, dass jedes Einkommen aus dem Ausland steuerfrei wäre. Wer in Georgien arbeitet oder als in Georgien Ansässiger Dienstleistungen für Kunden im Ausland erbringt, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes Einkünfte aus georgischer Quelle haben. Eine Aussage, dass Auslandseinkünfte „allgemein steuerfrei“ seien, tragen die Quellen nicht. Wie Renten, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen aus dem Ausland im Einzelfall einzuordnen sind, haben wir nicht abschließend geprüft; dafür sind georgische Steuerberater zuständig.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz

Georgien hat mit allen drei Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen:

  • Deutschland: Abkommen veröffentlicht in BGBl. 2007 II S. 1034 (Seite des Bundesfinanzministeriums). Nach Artikel 18 Absatz 1 werden private und betriebliche Ruhegehälter im Ansässigkeitsstaat besteuert; nach Artikel 18 Absatz 2 werden Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung vom Zahlstaat besteuert. Artikel 4 enthält Regeln zur Ansässigkeit bei Doppelansässigkeit.
  • Österreich: BGBl. III Nr. 60/2006 in der geänderten Fassung (Rechtsinformationssystem des Bundes). Artikel 17 betrifft Ruhegehälter. Wie konkrete Renten und Pensionskassenleistungen einzuordnen sind, haben wir nicht geprüft.
  • Schweiz: SR 0.672.936.01. Artikel 18 betrifft Ruhegehälter. Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt Georgien auf ihrer Länderseite. Die Behandlung einzelner Schweizer Renten (AHV, berufliche Vorsorge, Säule 3a) haben wir nicht mit dem Abkommenstext abgeglichen.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass zwischen Deutschland und Georgien außer im Bereich Einkommen und Vermögen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Die Abkommen regeln nur, welcher Staat besteuern darf. Ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz eine Person nach einem Wegzug weiter als ansässig oder (beschränkt) steuerpflichtig behandeln, richtet sich nach dem jeweiligen Recht und den Umständen des Einzelfalls. Das haben wir nicht geprüft. Hierfür ist ein Steuerberater im Herkunftsland zuständig.

Sozialversicherung und Rente

Zwischen Georgien und Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht kein Sozialversicherungsabkommen (Deutsche Rentenversicherung, Bundesamt für Sozialversicherungen, österreichisches Außenministerium). Nach der Deutschen Rentenversicherung sind Rentenzahlungen ins Ausland grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber eingeschränkt; bestimmte Zeiten werden bei einem Wohnsitz außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz in der Regel nicht ins Ausland gezahlt. Änderungen von Adresse und Bankverbindung sind zwei Monate vorher mitzuteilen.

Für die Schweiz nennt das EDA, dass der Wegzug aus der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) erfolgt und eine freiwillige AHV/IV nur mit mindestens fünf Jahren AHV-Beiträgen unmittelbar vor dem Austritt möglich ist; der Antrag ist innert zwölf Monaten zu stellen.

In Georgien regelt das Gesetz über die kapitalgedeckte Rente die staatliche Altersvorsorge. Nach der gelesenen Fassung (konsolidiert, 16.09.2026) gilt es für georgische Staatsbürger und für Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltstitel. Für Selbständige ist die Teilnahme freiwillig. Die Anwendung auf einzelne Personengruppen mit befristetem Titel haben wir nicht geprüft.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann bin ich in Georgien steuerlich ansässig?

Nach Artikel 34 Absatz 2 des Steuergesetzbuchs, wenn Sie sich in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der im Steuerjahr endet, tatsächlich mindestens 183 Tage in Georgien aufgehalten haben.

Brauche ich dafür einen Aufenthaltstitel?

Der Gesetzestext knüpft die Ansässigkeit an den tatsächlichen Aufenthalt, nicht an einen Titel.

Sind Einkünfte aus dem Ausland in Georgien steuerfrei?

Einkünfte einer ansässigen Person, die nicht aus georgischer Quelle stammen, sind nach Artikel 82 befreit. Arbeit in Georgien und Leistungen eines in Georgien Ansässigen an Auslandskunden können nach Artikel 104 als georgische Quelle gelten.

Verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen eine Besteuerung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Das Abkommen verteilt nur die Besteuerungsrechte. Ob Sie im Herkunftsland weiter steuerpflichtig sind, hängt vom dortigen Recht und vom Einzelfall ab.

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen?

Nein, nach den ausgewerteten Quellen nicht.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand der ausgewerteten Quellen wieder und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir bieten Beratung aus Georgien an (Beratung), klären aber keine steuerrechtlichen Einzelfragen. Weitere Beiträge finden Sie in der Rubrik Arbeiten & Steuern und unter Leben & Kosten.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 25.10.2026.

Stand: 25.10.2026