Einzelunternehmer oder LLC in Georgien gründen: Registrierung, Gebühren, 1-%-Status und Umsatzsteuer

Stand: 25.10.2026

Wer in Georgien selbständig tätig werden will, wählt in der Regel zwischen zwei Formen: dem Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur, IE) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC). Dieser Beitrag beschreibt, was sich aus dem Gesetz über Unternehmer, den Angaben der Registerbehörde NAPR und dem Steuergesetzbuch belegen lässt. Er vergleicht die Formen sachlich und gibt keine Empfehlung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einzelunternehmer und Gesellschaften werden bei der Registerbehörde NAPR (National Agency of Public Registry) registriert. Die Gebühr für einen Einzelunternehmer beträgt 26 GEL (ein Werktag) oder 75 GEL (am Tag der Antragstellung), für eine LLC 200 GEL oder 400 GEL.
  • Der Einzelunternehmer haftet nach den Angaben der NAPR persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
  • Der Kleinunternehmerstatus mit 1 % Steuer (Small Business) steht nach dem Steuergesetzbuch nicht für alle Tätigkeiten offen. Für Beratungstätigkeit ist er nach der ursprünglichen Fassung der einschlägigen Verordnung ausgeschlossen.
  • Wird der Status trotz einer ausgeschlossenen Tätigkeit geführt, kann er rückwirkend ab Jahresbeginn entzogen werden (Art. 89).
  • Die Umsatzsteuerpflicht beginnt bei steuerbaren Umsätzen von mehr als 100.000 GEL in 12 aufeinanderfolgenden Monaten; der Satz beträgt 18 %.
  • Die Wahl der Form und des Steuerstatus sollte mit einem georgischen Steuerberater geklärt werden.

Einzelunternehmer (IE) und LLC im Vergleich

Rechtsgrundlage ist das georgische Gesetz „Über Unternehmer“ (Law on Entrepreneurs) von 2021. Das ältere Gesetz von 1994 ist zum 1. Januar 2022 außer Kraft getreten und nicht mehr maßgeblich. Unternehmen, die vor 2022 registriert wurden, mussten ihre Registerdaten an das neue Gesetz anpassen.

Einzelunternehmer (IE) LLC
Rechtsform natürliche Person, keine juristische Person Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Haftung persönlich mit dem gesamten Vermögen (NAPR) Haftungsregeln im Gesetz nicht im Einzelnen ausgewertet; Sekundärquellen beschreiben sie als auf die Einlage beschränkt
Registrierungsgebühr 26 GEL / 75 GEL (am selben Tag) 200 GEL / 400 GEL (am selben Tag)
Gründungsdokumente Antrag, Nachweis der Adresse Gesellschaftsvertrag mit Satzung, Zustimmung der geschäftsführenden Personen, Gebührennachweis
Besteuerung von Gewinnen Einkommensteuer der natürlichen Person, 20 %, oder Sonderstatus Gewinnsteuer 15 % bei Ausschüttung, danach Dividendensteuer 5 %

Zum Kapital einer LLC nennt die NAPR: Die Angabe des Stammkapitals im Register ist „nicht immer zwingend“. Für Aktiengesellschaften gilt ein Mindestkapital von 100.000 GEL. Weitere Haftungs- und Kapitalregeln für die LLC haben wir nicht ausgewertet.

Registrierung bei der NAPR

Die Registrierung erfolgt bei der NAPR, einer Behörde im Geschäftsbereich des Justizministeriums; die Leistungen werden über die Public Service Halls erbracht. Nach den Angaben von Invest in Georgia ist der Antrag im Beisein eines Vertreters der Registerbehörde auszufüllen.

Für eine LLC nennt die NAPR folgende Anforderungen:

  • ein von allen Gründern unterzeichneter Gesellschaftsvertrag, der die Satzung enthält. Die Gründer können eine eigene Satzung verfassen oder die vom Justizminister genehmigte Mustersatzung (Verordnung Nr. 791 vom 29.11.2021) verwenden;
  • die notarielle Beglaubigung der Unterschriften, es sei denn, sie werden durch die NAPR oder eine andere zuständige Stelle bestätigt oder elektronisch nach dem Gesetz über elektronische Dokumente geleistet;
  • die Zustimmung jeder zur Leitung und Vertretung berechtigten Person, soweit sie nicht im Gesellschaftsvertrag enthalten ist;
  • ein Nachweis über die Zahlung der Registrierungsgebühr.

Für ausländische Gründer nennt Invest in Georgien zusätzlich, dass die Satzung notariell beglaubigt und nach dem Recht des Wohnsitzstaates mit Apostille oder Legalisation versehen sein muss. Vollmachten für Vertreter bedürfen nach der NAPR der notariellen Beurkundung oder der elektronischen Form.

Adresse. Nach dem neuen Unternehmergesetz ist die Rechtsadresse die tatsächliche Anschrift des Unternehmers in Georgien (NAPR). Als Nachweis nennt Invest in Georgia einen Mietvertrag oder ein Schreiben eines georgischen Vermieters. Die NAPR sieht Ausnahmen vor: Für Einzelunternehmer ist die Zustimmung des Eigentümers nicht nötig, wenn die Adresse mit der im Ausweisdokument angegebenen übereinstimmt.

Elektronisches Portal. Bei der Erstregistrierung legt die NAPR eine elektronische Adresse auf dem Unternehmensportal an. Dafür sind eine Mobilfunknummer eines in Georgien aktiven Betreibers und eine E-Mail-Adresse der verwaltungsberechtigten Person erforderlich.

Die Registrierung bei der NAPR ersetzt weder die steuerliche Anmeldung noch die Beantragung eines Steuerstatus bei der Steuerbehörde (Revenue Service).

Besteuerung: Normalregime und Sonderstatus

Normalregime. Für Einzelunternehmer ohne Sonderstatus gilt der Einkommensteuersatz von 20 % auf das steuerpflichtige Einkommen (Art. 80 und 81 des Steuergesetzbuchs). Welche Einkünfte als aus georgischer Quelle stammend gelten, behandelt der Beitrag Steuerliche Ansässigkeit in Georgien.

Kleinunternehmer mit 1 % (Small Business, Art. 88 bis 90). Der Status kann einem Einzelunternehmer zuerkannt werden, der ihn bei der Steuerbehörde beantragt. Das steuerpflichtige Einkommen wird mit 1 % besteuert; übersteigen die Bruttoeinnahmen 500.000 GEL im Kalenderjahr, gilt vom jeweiligen Monat an der Satz von 3 % (Art. 90). Die Regierung kann Tätigkeiten bestimmen, für die der Status nicht gewährt werden darf (Art. 88 Abs. 2). Der Status wird unter anderem entzogen, wenn eine solche Tätigkeit ausgeübt wird (Art. 89 Abs. 2 Buchst. c); der Entzug gilt dann rückwirkend vom Beginn des Kalenderjahres (Art. 89 Abs. 4).

Wichtige Einschränkung. In der ursprünglichen Fassung der Verordnung der Regierung Nr. 415 von 2010 (Anlage 4, Nr. 4) sind „medizinische, architektonische, anwaltliche oder notarielle, Prüfungs- und Beratungstätigkeit (einschließlich Steuerberater)“ als Tätigkeiten aufgeführt, für die der 1-%-Status nicht gilt. Die aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnung ist bei matsne kostenpflichtig und wurde von uns nicht gelesen; mehrere Beraterseiten aus dem Jahr 2026 bestätigen übereinstimmend, dass Beratung weiterhin ausgeschlossen ist. Diese Quellen haben teils Eigeninteresse. Wer Beratungs- oder ähnliche Leistungen erbringen will, muss daher vor einer Antragstellung klären, ob der Status für die konkrete Tätigkeit zulässig ist. Dies gilt unabhängig vom Standort der Kunden: Die Ausschlussliste knüpft nach dem Wortlaut an die Tätigkeit an. Das Einkommen aus der Tätigkeit ist bei einem in Georgien Ansässigen, der Leistungen für Kunden im Ausland erbringt, nach Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c.g nicht allein deshalb von der Steuer befreit.

Nach einer Sekundärquelle (Eurofast) gelten seit Februar 2026 geänderte Regeln für die Sonderstatus, unter anderem soll der Status ab dem Tag der Antragstellung gelten; wir haben das nicht an einer Primärquelle geprüft.

Das Gesetz sieht weiterhin einen Mikrounternehmerstatus mit 0 % bis zu Bruttoeinnahmen von 30.000 GEL und ohne Angestellte vor (Art. 84); auch dort enthält die ursprüngliche Fassung der Verordnung Ausschlüsse, darunter Beratungstätigkeit.

IT-Tätigkeit. Der IT-Aufenthaltstitel setzt für Einzelunternehmer den Kleinunternehmerstatus und bestimmte IT-Tätigkeiten voraus (siehe Aufenthaltserlaubnis in Georgien).

LLC. Nach Artikel 97 Absatz 1 und Artikel 98 des Steuergesetzbuchs unterliegt der ausgeschüttete Gewinn einer ansässigen Gesellschaft der Gewinnsteuer von 15 %; Dividenden an natürliche Personen werden mit 5 % an der Quelle besteuert (Art. 130). Beispielrechnung (eigene Berechnung auf dieser Grundlage): Bei einem Gewinn von 100 und vollständiger Ausschüttung ergibt sich nach Gewinnsteuer ein ausschüttbarer Betrag von 85; darauf entfallen 4,25 Dividendensteuer, sodass 80,75 verbleiben, also rund 19,25 % Gesamtbelastung. Aufwendungen ohne Geschäftsbezug können ebenfalls Gewinnsteuer auslösen (Art. 97). Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialabgaben sind hier nicht dargestellt.

Umsatzsteuer und weitere Pflichten

Nach dem Steuergesetzbuch besteht eine Pflicht zur Registrierung als Umsatzsteuerzahler, wenn die steuerbaren Umsätze in 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 100.000 GEL übersteigen; die Anmeldung ist innerhalb von zwei Werktagen vorzunehmen (Art. 165 Abs. 1). Der Satz beträgt 18 % (Art. 166). Für Mikrounternehmer endet der Status mit der Umsatzsteuerregistrierung (Art. 85 Abs. 2 Buchst. c). Wie Leistungen an Kunden im Ausland für die Schwelle zu behandeln sind, haben wir nicht abschließend geprüft.

Georgische Unternehmer und Einzelunternehmer müssen Konten im Ausland der Steuerbehörde melden (Art. 43 Abs. 2; Frist fünf Werktage).

Für Ausländer relevant: Der Arbeits-Aufenthaltstitel verlangt von einem vom Ausländer gegründeten Unternehmen nach der PSDA eine Umsatzbescheinigung von mindestens 50.000 GEL je antragstellendem Ausländer. Einzelheiten stehen im Beitrag Aufenthaltserlaubnis in Georgien. Weitere Informationen bietet die Rubrik Unternehmen gründen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet die Registrierung als Einzelunternehmer?

Nach der NAPR 26 GEL bei Bearbeitung innerhalb eines Werktages und 75 GEL bei Bearbeitung am Tag der Antragstellung. Für eine LLC nennt die NAPR 200 GEL beziehungsweise 400 GEL.

Haftet ein Einzelunternehmer persönlich?

Ja, nach der NAPR mit seinem gesamten Vermögen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Gilt der 1-%-Status für jede Tätigkeit?

Nein. Die Regierung kann Tätigkeiten ausschließen; für Beratungstätigkeit ist der Status nach der ursprünglichen Fassung der Verordnung Nr. 415 ausgeschlossen. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage vor einem Antrag.

Ab wann muss ich Umsatzsteuer berechnen?

Bei steuerbaren Umsätzen von mehr als 100.000 GEL in 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten; der Satz beträgt 18 %.

Muss ich als Ausländer eine LLC oder einen Einzelunternehmer-Status wählen, um zu arbeiten?

Das ist nicht allgemein zu beantworten. Für den Arbeits-Aufenthaltstitel kann eine unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden; die Voraussetzungen nennt die PSDA.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand der ausgewerteten Quellen wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir bieten Beratung aus Georgien an (Beratung), geben aber keine steuer- oder gesellschaftsrechtliche Auskunft im Einzelfall.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 25.10.2026.

Stand: 25.10.2026