Aufenthaltserlaubnis in Georgien: Titel, Voraussetzungen, PSDA-Gebühren und Ablauf

Stand: 25.10.2026

Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen nach den georgischen Rechtsvorschriften zunächst ohne Visum bleiben (siehe Visumfrei nach Georgien). Wer länger bleiben, arbeiten oder ein Unternehmen betreiben möchte, braucht danach eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Beitrag stellt die im Ausländergesetz vorgesehenen Titel, die auf der Seite der zuständigen Behörde veröffentlichten Unterlagen und Gebühren sowie den Ablauf dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das georgische Ausländergesetz kennt unter anderem Arbeits-, Studien-, Familienzusammenführungs-, Kurzzeit-, Investitions-, IT- und Dauer-Aufenthaltstitel (Art. 15).
  • Einen eigenen Aufenthaltstitel für Rentner sieht Artikel 15 in der ausgewerteten Fassung vom 25.06.2026 nicht vor.
  • Für Immobilieneigentümer gibt es einen Kurzzeit-Titel bei einem Marktwert von mehr als 150.000 USD, für Investoren einen Investitions-Titel ab 300.000 USD.
  • Der Antrag wird bei der Behörde PSDA (Public Service Development Agency, in den Public Service Halls) gestellt, in der Regel 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts.
  • Die PSDA-Gebühren für viele Titel betragen je nach Bearbeitungsdauer 300, 450 oder 600 GEL.
  • Die Angaben der PSDA-Seite sind undatiert; Gebühren und Unterlagen sollten vor einem Antrag bei der Behörde bestätigt werden.

Rechtsgrundlage und zuständige Behörde

Die Aufenthaltstitel sind im Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen („Law on the Legal Status of Aliens and Stateless Persons“) geregelt, Artikel 15 (Arten) und Artikel 16 (Gültigkeit). Zuständig für die Erteilung ist die Behörde PSDA. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Beantragung nach der Einreise in Georgien bei der Public Service Hall erfolgt, die in allen größeren Städten vertreten ist.

Die PSDA nennt als Antragsfrist 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts. Diese Frist gilt nach ihren Angaben nicht für den lebenslangen Titel, den Investitions-Titel, den besonderen Titel, den Kurzzeit-Titel und den IT-Titel sowie nicht für Ausländer im Ausland, die elektronisch eine Verlängerung beantragen. Das Auswärtige Amt rät, den Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass die Erteilung noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt.

Die wichtigsten Titel im Überblick

Arbeitstitel. Er wird an Ausländer erteilt, die das Recht zur Erwerbstätigkeit erlangt haben, nach der PSDA-Beschreibung an registrierte Arbeitsmigranten oder an Ausländer, die in Georgien unternehmerisch tätig sind. Zu den von der PSDA genannten Unterlagen gehören unter anderem ein Nachweis der Beschäftigung oder unternehmerischen Tätigkeit, ein Nachweis über ein monatliches Einkommen von mindestens dem Fünffachen des Existenzminimums eines durchschnittlichen Verbrauchers (ersatzweise Guthaben auf einem Bankkonto) sowie eine Bescheinigung der Steuerbehörde zum Jahresumsatz des Arbeitgebers oder des vom Ausländer gegründeten Unternehmens von mindestens 50.000 GEL je antragstellendem Ausländer. Für Bildungs- und medizinische Einrichtungen gilt ein Wert von 35.000 GEL. Die Erstausstellung erfolgt für sechs Monate bis ein Jahr (Art. 16 Abs. 1 Buchst. a).

Seit dem 1. März 2026 gelten nach Angaben der US-Botschaft in Tiflis neue Regeln für Arbeitsgenehmigungen von Ausländern. Das Gesetz über die Arbeitsmigration nimmt zudem bestimmte Tätigkeiten aus seinem Anwendungsbereich aus, etwa Tätigkeiten für nicht ansässige Personen, die mit deren Tätigkeit außerhalb Georgiens zusammenhängen. Das ist eine Ausnahme vom Arbeitsmigrationsregime und kein Aufenthaltstitel. Wie sie sich auf einen längeren Aufenthalt auswirkt, ist den ausgewerteten Quellen nicht abschließend zu entnehmen.

Studientitel. Für ein Studium oder eine Berufsausbildung an einer zugelassenen Einrichtung in Georgien. Nachzuweisen ist unter anderem ein Einkommen in Georgien oder Guthaben von monatlich mindestens dem Doppelten des Existenzminimums.

Familienzusammenführung. Er wird Familienangehörigen eines Ausländers mit Aufenthaltstitel erteilt. Auch hier nennt die PSDA einen Einkommens- oder Guthabennachweis in Höhe des Doppelten des Existenzminimums.

Titel für Ehegatten georgischer Staatsbürger. Er wird zunächst für ein Jahr erteilt und dann jeweils für zwei Jahre verlängert, insgesamt für höchstens fünf Jahre; danach ist bei bestehender Ehe ein Dauer-Titel vorgesehen (Art. 16 Abs. 1 Buchst. d1). Nach der PSDA-Seite beträgt die Gebühr 500 GEL bei einer Bearbeitungsdauer von 90 Kalendertagen.

Kurzzeit-Titel für Immobilieneigentümer. Er setzt Eigentum an einer Immobilie (ohne landwirtschaftliche Flächen) mit einem Marktwert von mehr als 150.000 USD voraus, ermittelt durch einen zugelassenen Gutachter. Er kann auch Ehegatten und Kindern erteilt werden, wird jeweils um ein Jahr verlängert und endet, wenn das Eigentum entfällt (Art. 15 Buchst. j, Art. 16 Abs. 1 Buchst. f). Frühere Angaben in Sekundärquellen nennen eine niedrigere Schwelle von 100.000 USD; eine Übergangsregel haben wir nicht gefunden. Maßgeblich ist der Gesetzestext.

Investitions-Titel. Er setzt eine Investition von mindestens 300.000 USD (Nachweis durch einen Prüfbericht) oder Eigentum an einer Immobilie mit einem Marktwert von mehr als 300.000 USD voraus; zusätzlich verlangt die PSDA eine schriftliche Empfehlung eines Mitglieds der Regierung oder von drei Bürgern, die ein georgisches Unternehmen vertreten dürfen. Die Dauer beträgt fünf Jahre. Bei einer Investition sind jährlich Umsätze von mindestens 50.000 USD (erstes Jahr), 100.000 USD (zweites Jahr) und 120.000 USD (drittes bis fünftes Jahr) nachzuweisen, sonst endet der Titel (Art. 16 Abs. 1 Buchst. e). Wer eine Immobilie als Grundlage nutzt, muss das Eigentum halten. Nach fünf Jahren kann ein unbefristeter Titel beantragt werden.

IT-Titel. Für Beschäftigte im IT-Bereich, für Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerstatus in bestimmten IT-Tätigkeiten und für Vertreter internationaler IT-Unternehmen. Verlangt werden unter anderem mindestens zwei Jahre Erfahrung und eine Vergütung von mindestens 25.000 USD (in Lari) im Jahr; erstmals wird er für drei Jahre erteilt (Art. 15 Buchst. l, Art. 16 Abs. 1 Buchst. h).

Dauer-Titel. Ein Titel mit Recht auf dauerhaften Aufenthalt wird unter anderem an Ausländer erteilt, die in den letzten zehn Jahren auf Grundlage eines befristeten Titels in Georgien gelebt haben; Zeiten des Studiums oder der medizinischen Behandlung zählen nicht (Art. 15 Buchst. g). Die PSDA nennt für den Dauer-Titel Gebühren von 500 GEL (Bearbeitung innerhalb von 30 Kalendertagen) und 650 GEL (20 Kalendertage).

Kein Titel für Rentner

Ein eigener Aufenthaltstitel für Rentner ist in Artikel 15 des Ausländergesetzes in der ausgewerteten Fassung vom 25.06.2026 nicht enthalten. Wer im Rentenalter dauerhaft in Georgien leben möchte, muss daher einen der vorhandenen Titel erfüllen, etwa über Immobilieneigentum, Familie, Arbeit oder eine unternehmerische Tätigkeit. Welcher Titel im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab und ist mit der Behörde zu klären.

Gebühren und Bearbeitungsdauer laut PSDA

Für Arbeits-, Studien-, Familienzusammenführungs-, Kurzzeit- und Titel für ehemalige georgische Staatsbürger nennt die PSDA übereinstimmend:

  • Bearbeitung bis zum 30. Kalendertag: 300 GEL
  • Bearbeitung bis zum 20. Kalendertag: 450 GEL
  • Bearbeitung bis zum 10. Kalendertag: 600 GEL

Beim Investitions-Titel steht die Gebührentabelle auf der Seite im Anschluss an die Unterlagen für Familienangehörige. Ob dieselben Beträge für den Hauptantragsteller gelten, ist der Seite nicht eindeutig zu entnehmen. Für den unbefristeten Titel enthält die ausgewertete Seitenfassung keine Beträge. Hier ist die Auskunft der PSDA maßgeblich. Die PSDA-Seite trägt kein Veröffentlichungsdatum.

Ablauf eines Antrags

  1. Rechtmäßig einreisen und den Titel bestimmen, dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Antragsformular, Kopie des Reisedokuments, Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, titelspezifische Nachweise, farbiges Foto (3×4 cm, elektronisch) und Zahlungsnachweis der Gebühr.
  3. Antrag bei der PSDA beziehungsweise in einer Public Service Hall stellen; für einzelne Titel steht nach der PSDA-Seite auch ein Online-Antrag zur Verfügung.
  4. Bearbeitungsdauer nach gewählter Gebührenstufe abwarten.

Wer bereits einen Titel besitzt, darf nach der PSDA-Seite einen anderen Titel beantragen, sofern er dessen Voraussetzungen erfüllt. Ein Titel wird nicht auf der Grundlage eines Visums der Kategorie C erteilt; Ausnahmen gelten für den Investitions-, den besonderen und den IT-Titel.

Verfahren zu Steuern und Versicherung nach der Ansiedlung behandeln die Beiträge Steuerliche Ansässigkeit in Georgien und Krankenversicherung in Georgien. Zur Immobilie als Grundlage eines Titels finden Sie Hinweise in der Rubrik Immobilien.

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es einen Aufenthaltstitel für Rentner?

Nicht als eigenen Titel. Artikel 15 des Ausländergesetzes führt einen solchen Titel in der ausgewerteten Fassung nicht auf.

Ab welchem Immobilienwert gibt es einen Aufenthaltstitel?

Der Kurzzeit-Titel setzt einen Marktwert von mehr als 150.000 USD voraus, der Investitions-Titel von mehr als 300.000 USD (jeweils ohne landwirtschaftliche Flächen, Wertermittlung durch einen zugelassenen Gutachter).

Was kostet der Antrag?

Bei den meisten Titeln nennt die PSDA 300 GEL (30 Tage), 450 GEL (20 Tage) oder 600 GEL (10 Tage). Für einzelne Titel gelten andere Beträge.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Die PSDA nennt 40 Kalendertage vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts; für einzelne Titel gilt dies nicht.

Berechtigt die visumfreie Einreise zur Arbeit?

Nein. Für Beschäftigung, Studium und Familienzusammenführung ist nach Auskunft des Auswärtigen Amts eine Aufenthaltserlaubnis nötig.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Stand der ausgewerteten Quellen wieder. Titel, Schwellen und Gebühren ändern sich; die Behörde bleibt maßgeblich. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Wir bieten Beratung aus Georgien an (Beratung) und weitere Hinweise in der Rubrik Einreise & Aufenthalt.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 25.10.2026.

Stand: 25.10.2026